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KomNet-Wissensdatenbank

Wird für einen Wasch- und Reinigungsplatz eine Notdusche benötigt?

KomNet Dialog 5462

Stand: 30.10.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

An einem Wasch- und Reinigungsplatz werden Edelstahlteile mit einem phosphorsauren (ca. 5%) Reiniger behandelt, der anschließend mit Wasser abgewaschen wird. Gelegentlich werden aber auch Teile mit Beizpaste (ca. 10% HF und ca 20% HNO3) behandelt. Dabei werden maximal 1 - 2 kg Paste verbraucht.Die Beizpaste wird anschließend mit Neutralisationspaste neutralisiert und abgewaschen. Ist die Installation einer Notdusche und/oder einer Augendusche erforderlich oder reicht die Bereitstellung von Augenwaschflaschen?

Antwort:

Die beim Umgang mit Gefahrstoffen nötigen Schutzmaßnahmen müssen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 GefStoffV aufgeführt. U.a. sind dort Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.

In Sicherheitsdatenblättern von Beizpasten wird beispielsweise ausgeführt, dass bei Augenkontakt diese sofort gründlich mit Wasser ausgespült werden müssen.


Mit einer Augenspülflasche lässt sich die v. g. intensive Augenspülung nicht realisieren. Dafür ist eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche nötig.

Auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526 lassen nur in Ausnahmefällen Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit zu, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.

Aufgrund der stark ätzenden Eigenschaften der Zubereitung Beizpaste wird man in der Gefährdungsbeurteilung in aller Regel zu dem Ergebnis kommen, dass beim Umgang mit Beizpaste in der Nähe des Arbeitsplatzes eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche jederzeit zugänglich bereitzuhalten ist.