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im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
, wenn Sie nicht in die Untersuchung einwilligen. Sie können trotzdem die in Frage kommende Tätigkeit ausüben. Der Arzt oder die Ärztin hat Sie im Rahmen des ärztlichen Beratungsgesprächs über die Notwendigkeit der Untersuchung aufgeklärt. Wenn Sie diese verweigern, tragen Sie das Risiko einer sich hieraus eventuell ergebenden gesundheitlichen Schädigung selbst. Gleiches gilt, wenn Sie die Untersuchung zwar durchführen lassen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
die Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV), die Angebotsvorsorge (§ 5) und die Wunschvorsorge (§ 5a). Im Falle der Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Der Arbeitsunfall ist erst dann offiziell, wenn die BG im Rahmen eines Verwaltungsaktes die Anerkennung oder Ablehnung entschieden hat. Der D-Arzt ist hier nur mittelbar Beteiligter. ...
Stand: 05.07.2013
Dialog: 18920
Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
).Das Berufskrankheitenverfahren beginnt mit der Anzeige einer Berufskrankheit bei der zuständigen Gesetzlichen Unfallversicherung. Berufskrankheiten können von jedem gemeldet werden, also auch vom Betroffenen selbst.Für Ärzte und Unternehmer bestehen jedoch gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung (§ 202 SGB VII). Für Ärzte und Unternehmer bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vordrucke für die Anzeige ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 2028
Regelungen hinsichtlich des Transports von Beschäftigten zur Ärztin/ zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u.a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 5621
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
. a. die zusätzliche Voraussetzung nach § 14 Abs. 1 Nr. StrlSchG zu erfüllen, wonach der Betreiber selbst oder der von ihm bestellte Strahlenschutzbeauftragte als Arzt approbiert oder ihm die vorübergehende Ausübung des ärztlichen Berufs erlaubt sein muss.Somit kann zum Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen nur eine Person bestellt werden, die neben der erforderlichen ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 2551
krankgeschrieben.Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nach ärztlicher Feststellung seine bisherige Tätigkeit teilweise wieder verrichten kann und sich mit der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden erklärt. Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts bleibt dabei aber bestehen. Der behandelnde Arzt soll dann auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Art und den Umfang der möglichen ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
Nein, siehe hierzu die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"; hier ist unter 4.8.2 nachzulesen, dass approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden können.Auf die FAQs der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum Thema "Erste Hilfe" weisen wir hin. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44077
In § 32 "Erstuntersuchung" des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1.er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2.dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
: Februar 2022):https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdfDesinfektionsmittel gehören demnach nicht zum Mindestinhalt von Betriebsstätten-Verbandkästen. Wenn ein Desinfektionsmittel erforderlich sein sollte, ist in der Regel auch eine ärztliche Behandlung erforderlich und Ärzte haben entsprechende Mittel dabei. Ein Verbot von Desinfektionsmitteln ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
zwischen den Fachbereichen nicht zu groß ist, da der Strahlenschutzbeauftragte ggfs. kurzfristig vor Ort sein muss.Zu den in dem KGNW-Rundschreiben angesprochenen Tätigkeitsberichten ist Folgendes anzumerken:Im Rahmen des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz muss die Sachkunde nachgewiesen werden. Dazu muss der Arzt, der die Fachkunde erwerben will, die Art und die Anzahl der Anwendungen ...
Stand: 04.11.2019
Dialog: 4589
und kann nicht Gegenstand von KomNet sein. Es ist hierbei auch zu prüfen, welche Infektionsgefährdungen vorliegen und ob hieraus im Sinne Anhang Teil 2 ArbMedVV eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge resultiert. Eine Impfung bedarf immer auch einer Indikation und ist nicht einfach so „aus Gründen der Praktikabilität“ durchzuführen. § 6 Abs. 1 ArbMedVV führt hierzu aus: „Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
oder Angebotsvorsorgen, die nicht unter diesen Passus fallen.Der Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist grundsätzlich den Erfordernissen anzupassen: Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigten über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Im vorliegenden Fall muss die Therapie für die Thromboseprophylaxe infolge der Gerinnungsstörung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Eine in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patientin hat gem. § 27 SGB V Anspruch auf die Krankenbehandlung und auch gem. § 31 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Der zugelassene Kassenarzt darf ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211