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Was ist die genaue Definition von einem Arbeitsunfall?
KomNet Dialog 42281
Stand: 08.05.2018
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen
Frage:
Was ist die genaue Definition von einem Arbeitsunfall? Ist es z.B. ein Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter versehentlich mit dem Knie vor eine Ecke läuft, sich eine leichte Prellung zuzieht und zum Arzt geht, der ihn dann darauf eine Woche krankschreibt?
Antwort:
Die Definition des Begriffs "Arbeitsunfall" findet sich im § 8 des SGB 7 "Gesetzliche Unfallversicherung":
"Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."
Die BG ETM schreibt zum Thema Arbeitsunfälle:
"Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit oder auf den täglichen Arbeitswegen oder auf Dienstwegen (alle mit der Arbeit verbundenen Fahrten, Flügen und Gängen) erleiden. Im Netz der sozialen Sicherung decken die Berufsgenossenschaften nur Risiken ab, die in einem inneren Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten stehen.
Nicht versichert sind Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen dienen, sondern privaten Zwecken. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis erledigt werden, wie z.B. Essen und Trinken, Schlafen, Einkaufen, Spazierengehen etc."
Entsprechend obigen Ausführungen handelt es sich unserer Einschätzung nach bei Ihrem Beispiel um einen Arbeitsunfall. Da es sich hier aber um eine versicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, kann eine abschließende Beantwortung Ihrer Frage nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen.