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Darf in einem Betriebsverbandkasten Wunddesinfektionsmittel enthalten sein?
KomNet Dialog 19031
Stand: 10.08.2023
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Frage:
Darf in einem Betriebsverbandkasten Wunddesinfektionsmittel enthalten sein?
Antwort:
Die Inhalte von betrieblichen Verbandkästen sind in der ASR A4.3 - Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und in den Normen DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ (Kleiner Verbandkasten für Betriebe) und DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ (Großer Verbandkasten für Betriebe) festgelegt.
Siehe auch Prüfliste "Erste-Hilfe-Material" der DGUV (Stand: Februar 2022):
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf
Desinfektionsmittel gehören demnach nicht zum Mindestinhalt von Betriebsstätten-Verbandkästen. Wenn ein Desinfektionsmittel erforderlich sein sollte, ist in der Regel auch eine ärztliche Behandlung erforderlich und Ärzte haben entsprechende Mittel dabei. Ein Verbot von Desinfektionsmitteln in Verbandskästen existiert aber unseres Wissens nicht.
Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) führt zum Thema Erste-Hilfe-Material und Medikamente aus:
"Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen.
Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf Einwirkungen gesundheitsgefährlicher Stoffe, können geeignete Medikamente zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen Verfügung durch geschultes Personal und den Arzt bereitzuhalten."