Seitentitel
KomNet-Wissensdatenbank
Darf in einem Betriebsverbandkasten Wunddesinfektionsmittel enthalten sein?
KomNet Dialog 19031
Stand: 15.08.2016
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Darf in einem Betriebsverbandkasten Wunddesinfektionsmittel enthalten sein?
Antwort:
Die Inhalte für betriebliche Verbandskästen sind in den Normen DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ (Kleiner Verbandkasten für Betriebe) und DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ (Großer Verbandkasten für Betriebe) festgelegt. Siehe auch Prüfliste "Erste-Hilfe-Material" der DGUV:
http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf
Desinfektionsmittel gehören demnach nicht zum Mindestinhalt von Betriebsstätten-Verbandkästen. Wenn ein Desinfektionsmittel erforderlich sein sollte, ist in der Regel auch eine ärztliche Behandlung erforderlich und Ärzte haben entsprechende Mittel dabei. Ein Verbot von Desinfektionsmitteln in Verbandskästen existiert aber unseres Wissens nach nicht.
Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) führt zum Thema Erste-Hilfe-Material und Medikamente aus:
"Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen.
Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf Einwirkungen gesundheitsgefährlicher Stoffe, können geeignete Medikamente zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen Verfügung durch geschultes Personal und den Arzt bereitzuhalten."