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verantwortlich.Für die richtige Einstufung ist die genaue Kenntnis des Stoffes oder der Zusammensetzung des Gemisches erforderlich. Hilfe bietet hier die DGUV Information 213-034 "GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen". Bei bleihaltigen Gemischen, die eine Kennzeichnung mit dem GHS08-Piktogramm und dem H-Satz 360FD erfordern, sind bei der Abgabe die Vorschriften ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
. "Elektrischen Betriebsmitteln", "Gefahrstoffen", "Transport schwerer Lasten" etc., die einzelnen Maßnahmen wären dann zu ermitteln. Wesentlich ist, dass die regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten beurteilt werden. Ihre Frage interpretieren wir so, dass Sie nachfragen, wie detailliert die Dokumentation auszuführen ist.Hier bietet das Arbeitsschutzgesetz Freiheiten. Ihre angedachte Vorgehensweise, z. B. den Umgang ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
, die die Sanierungsarbeiten in großen Höhen durchführen sollen, müssen nach dem berufsgenossenschftlichen Grundsatz G 41 `Arbeiten mit Absturzgefahr` arbeitsmedizinisch untersucht worden sein. Ggf. sind weitere Maßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich - die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm. Heben und Tragen ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II vorgenommen.Fällt ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
Ja, das geschilderte Vorgehen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)! Vor dem Anbringen einer Wärmedämmung muss das in den Fugen befindliche Morinol zwingend entfernt werden. Wird dies nicht getan und eine Wärmedämmung darüber angebracht, handelt es sich um eine nach Anhang II Absatz 1 der GefStoffV verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung. Ein ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
müssen, entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, vorrangig nach dem "Stand der Technik" zunächst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass eine Substitution durch weniger gefährliche Gefahrstoffe hier nicht möglich ist.Im nächsten Schritt käme es dann zur Minimierung der möglichen Freisetzung, da generell die Vermeidung von entzündlichen Gemischen vorrangig zu betreiben ist. Das geschieht ...
Stand: 10.10.2020
Dialog: 43306
(BMAS). Gemäß des Anhangs Teil 1 der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Alveolengängigen Staub (A-Staub) und Einatembaren Staub (E-Staub) zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird.In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
Zur Frage 1: Muss auf dem Tragkörper der Schutzbrille unter III "3" und "5" angegeben sein?Nach DIN EN 166 Nr. 9.3.3 "Verwendungsbereich" muss der Tragkörper mit seinem vorgesehenen Verwendungsbereich gekennzeichnet sein. Wenn das Augenschutzgerät mehr als einen Verwendungsbereich umfasst, müssen die zutreffenden Zahlen nacheinander in aufsteigender Zahlenordnung auf dem Tragkörper stehen.Wenn Sie ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43059
Hierzu lässt sich in der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", die auch für Lötarbeiten gilt, unter dem Abschnitt 4.6 Absatz 4 und 5 folgendes nachlesen:"(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass nur wirksame Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Gefahrstoffen eingesetzt werden. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Einrichtungen sowie bei den wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
" für den Sicherheitsschrank verfällt nach derzeitiger Rechtslage nicht!Soll der Sicherheitsschrank für nicht entzündbare Flüssigkeiten genutzt werden (s. Dialog 17398), ist dieser nach der Definition der TRGS 510 ein übliches Lager (s. Nr. 2 Abs. 2 TRGS 510). Die Anforderungen an dieses Lager richten sich nach den zu lagernden Gefahrstoffen (s. Tabelle 1 TRGS 510). ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
gültig und wurde für ortsfeste Behälter durch die TRGS 509 abgelöst. Des Weiteren hat sich der Geltungsbereich der TRGS 509 durch die Anwendung bei vielen weiteren Gefahrstoffen erweitert. Die TRbF 20 kann aber weiter als Erkenntnisquelle herangezogen werden, wenn keine neueren Erkenntnisse für die Lösung des Problems vorhanden sind.Unabhängig vom konkreten Wert sind die Ziele der Technischen Regel ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
von Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.(3) Die Ableitfähigkeit der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln.Hinweis 1: Ableitfähige Kleidung oder Textilien besitzen einen spezifischen Oberflä-chenwiderstand R□ < 5 · 1010 Ω.Hinweis 2: Die ableitfähige Eigenschaft ...
Stand: 18.08.2022
Dialog: 42968
und Soziales des Landes Nordthein-Westfalen angeboten.Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) finden Sie auf der Seite der BAuA.(*) das Zitat aus der DGUV-Regel 109-003 (Stand: 03/2011) bezieht sich auf Regelungen in Vorläuferversionen der Gefahrstoff- bzw. Biostoffverordnung. Die aktuellen Vorschriften zum Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz ergeben sich aus § 8 Abs. 3 GefStoffV bzw ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
, die sich u.a. aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" ergeben.Umfangreiche Hilfe geben auch die Fachinformationen der BGHM.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 8974
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt Folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen ...
Stand: 09.03.2026
Dialog: 42897
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 4 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 28.04.2026
Dialog: 24341
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem de ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können", und der TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" aufgeführt. Einen guten Überblick über alle Aspekte beim Einsatz ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 15430
zwingend erforderlich. Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind unter Überdruck nicht anwendbar. Zur Vermeidung von lebensbedrohlichen Vergiftungen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass die Atemluft der Beschäftigten frei von Gefahrstoffen, insbesondere nitrosen Gasen, ist. Geeignete Schutzmaßnahmen sind: Umgebungsluftunabhängige Atemluftversorgung über Voll-, Halbmasken, Helme oder Hauben. Zusätzliche ...
Stand: 03.12.2024
Dialog: 44049
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279