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Darf in Ex-Bereichen Kleidung aus Mischgewebe (65 % Baumwolle, 35 % Polyester) getragen werden?

KomNet Dialog 42968

Stand: 18.08.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Darf in Ex-Bereichen Kleidung aus Mischgewebe (65 % Baumwolle, 35 % Polyester) getragen werden?

Antwort:

In der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" werden unter 7.3 folgende Anforderungen an die Kleidung in explosionsgefährdeten Bereichen genannt:


"(1) Arbeitskleidung oder Schutzkleidung darf in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1 nicht gewechselt, nicht aus- und nicht angezogen werden.


Hinweis: Handelsübliche Bekleidung sowie Schutzkleidung kann aufgeladen werden. Beim Tragen stellt sie im Allgemeinen keine Zündgefahr dar, sofern die Person z. B. durch geeignetes Schuhwerk und geeignete Fußböden geerdet ist. Trotzdem kann es im Einzelfall, z. B. bei PU-beschichteter Wetterschutzkleidung, zu gefährlichen Aufladungen kommen.

(2) In Bereichen der Zone 0 und in Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanreicherung oder mit dem Auftreten von Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.

(3) Die Ableitfähigkeit der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln.

Hinweis 1: Ableitfähige Kleidung oder Textilien besitzen einen spezifischen Oberflä-chenwiderstand R□ < 5 · 1010 Ω.

Hinweis 2: Die ableitfähige Eigenschaft der Kleidung kann durch spezielle nachträgliche Ausrüstung der Textilien erreicht werden.

(4) Wird die Ableitfähigkeit des Gewebes durch eingearbeitete leitfähige Fäden erreicht, ist sicherzustellen, dass diese Fäden während des Gebrauchs Erdkontakt haben und nicht brechen.


Ob die von Ihnen genannte Kleidung diese Kriterien erfüllt, kann von uns nicht beurteilt werden. Hierzu sollte Ihnen der Hersteller weitere Auskünfte geben können.


Auf die Informationen der BGRCI weisen wir hin.