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Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Anlagen (RLT-Anlagen) zusammengefasst.Durch falsch eingestellte, betriebene oder ungenügend gewartete Lüftungs- oder Klimaanlagen können Beschwerden bei den Beschäftigten auftreten.Grundlage für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von RLT-Anlagen ist § 4 Absätze 2 und 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Nummer 3.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Konkretisiert ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43978
ist eine Prüfung durch eine befähigte oder durch eine sachverständige Person erforderlich. Für die Verwendung dieser Geräte ist vorher auch eine Beurteilung der bei der Verwendung auftretenden Gefährdungen durch den Arbeitgeber durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang werden im Einvernehmen mit der befähigten bzw. der sachverständigen Person auch die Intervalle der wiederkehrenden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
Gemäß § 2 Absatz 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist „Prüfung“ definiert als „die Ermittlung des Istzustands, der Vergleich des Istzustands mit dem Sollzustand sowie die Bewertung der Abweichung des Istzustands vom Sollzustand.“ Die Bewertung enthält eine Aussage darüber, ob sich die überwachungsbedürftige Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet (Nummer 4.1 Absatz 1 Satz 2 ...
Stand: 25.05.2018
Dialog: 42290
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z.B. die DGUV ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:"5.4.1. Prüfungen Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
. Die Tätigkeit kann deshalb gezielt ausgebildet und abgeprüft werden.Dies ist der Hintergrund, warum eine lediglich mehrwöchige Ausbildung in Theorie und Praxis einer "vollwertigen" (also mehrjährigen) elektrotechnischen Berufsausbildung in Bezug auf die festgelegten Tätigkeiten ggf. gleichgesetzt werden kann.Dieses Beispiel kann jedoch nicht 1:1 auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel übertragen ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Zu Ihrer ersten Frage: Die Prüfnorm DIN VDE 0701-0702 lässt es zu, dass auf die Prüfung des Schutzleiterwiderstandes verzichtet werden kann, wenn das Gerät hinsichtlich seiner Isolation praktisch einem SK-II-Gerät entspricht. Die Beurteilung, welche Schutzmaßnahme angewendet wurde, wird der Elektrofachkraft überlassen. Die Fragestellung kann im Übrigen auch in der entgegengesetzten Richtung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989