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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Stapler-Arbeitsbühnen und Personenkörbe einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden?

KomNet Dialog 42932

Stand: 09.12.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Müssen Stapler-Arbeitsbühnen, und Personenkörbe einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden?

Antwort:

Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.


Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" zu entnehmen.


In der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" ist unter Nummer 4 m. folgendes nachzulesen:


"Vor dem jeweiligen Einsatz ist eine Sichtprüfung der Arbeitsbühne auf einwandfreien Zustand erforderlich. Die Arbeitsbühne ist ferner in die regelmäßig durchzuführende Prüfung des Flurförderzeuges einzubeziehen."