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sind.Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge angeben, die an der Maschine angebracht ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
durch das Anbringen des Fassgreifers die Funktion des Staplers geändert oder erweitert wird. Der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie versucht in § 41 auswechselbare Ausrüstung zu definieren. Demnach muss sie unterschieden werden von Werkzeugen, wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Beispiele ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
Nein, das Asbestzementdach ist allein kein Grund, um an einer Asbestose zu erkranken. Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen. Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben. ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
Die Frage kann nicht konkret beantwortet werden, ohne die örtlichen Gegebenheiten und weitere Detailkenntnisse zu kennen, wie z. B. handelt es sich um Grobstaub oder Feinstaub, Technische Angaben (z. B. Sicherheitsdatenblatt) des Herstellers über das Produkt, ggf. schon durchgeführte Gefahrstoffmessungen usw.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz in seinem Betrieb eine Gefährdung ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (Rechtsgrundlage: §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes). Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung könnte für Bohr- und Fräsarbeiten als Ergebnis die Pflicht ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 2646
des Gesetzgebers). Somit ist eine schwimmende Verlegung (ohne Bohren und Kleben) zu verlangen. Auch das lockere Auflegen von Auslegware (Teppich) wäre zulässig." ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird ausgeführt, dass Werkzeuge im diesem Sinne Schneidwerkzeuge sind wie z.B. Bohrer und Sägeblätter. Die Stanzwerkzeuge gehören demnach nicht zu den Werkzeugen. Stanzwerkzeuge erweitern die Funktion der Maschine und werden vom Bedienpersonal der Maschine angebracht. Sie erfüllen somit die Voraussetzungen für auswechselbare Ausrüstungen. Dies gilt ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind für die Arbeiten Schleifen, Bohren und Fräsen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Für den Augenschutz der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen, welcher Augen- bzw. Gesichtsschutz für die genannten Arbeiten erforderlich ist. Dabei kann er sich durch die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 17880
für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen sind.Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grund-maschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches un-terliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Grundsätzlich gilt: Wenn die Gefahr besteht, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden (z. B. an offenen Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen), ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten (Siehe Ziffer 2.5.1 der DGUV Information 209-066 "Maschinen der Zerspanung" und Arbeitsschutz Kompakt Nr. 088 "Schutzhandschuhe für Tätigkeiten mit mechanischen/thermischen Gefährdungen").Bei der Frage, ob ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43918
und Bohren."Gemäß Anhang I Abschnitt 2.4.2 der GefStoffV wird bezüglich Fachbetrieben folgendes gefordert:"(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
, dass die Schutzwirkung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit stechenden, schneidenden, zerbrechlichen Geräten und Instrumenten aufgehoben werden kann.Folgende Tätigkeiten dürfen von werdenden und stillenden Müttern nicht durchgeführtwerden:Assistenz bei Operationen wie z. B. Parodontosebehandlung Entfernung von Zahnstein Abblasen, Bohren, Fräsen Aufräumen, Reinigen und Desinfizieren verunreinigter Instrumente ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist“Ein Werkzeug ist nicht in der RL 2006/42/EG definiert. Im § 41 des Leifadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG heißt es u. a.:„Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
von asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren, 3. Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen und die notwendigerweise durchgeführt werden müssen, um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten. Die Ausnahmen 1+3 entfallen hier, also könnten die Aussagen des 2. Punktes ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbotenen Abtrag von asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren,3.Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen und die notwendigerweise durchgeführt ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
tätig sind, und bei den der private Veranlasser nicht weiß, wann das Haus oder die Mietwohnung gebaut wurde und ob dieses asbestbelastet ist oder nicht, bieten sich für kurzfristig erforderliche Arbeiten folgende Arbeitsverfahren, die als Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 aufgeführt und anerkannt sind, an. Sie stehen zum Download auf der Seite der DGUV kostenlos zur Verfügung.BT 30 Bohren ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065