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Dürfen an Schleifböcken mit Polierscheiben (Schwabbelscheiben) Schutzhandschuhe getragen werden?

KomNet Dialog 43918

Stand: 22.04.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Dürfen an Schleifböcken mit Polierscheiben (Schwabbelscheiben) Schutzhandschuhe getragen werden? Hier kommt es zu einem geringen Materialabtrag, der feine Späne bzw. Abrieb erzeugt, wovor der Mitarbeitende geschützt werden soll. Sind solche Polierscheibe, die als rotierende Werkzeuge fungieren, anders zu bewerten als gewöhnliche Schleifscheiben?

Antwort:

Grundsätzlich gilt: Wenn die Gefahr besteht, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden (z. B. an offenen Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen), ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten (Siehe Ziffer 2.5.1 der DGUV Information 209-066 "Maschinen der Zerspanung" und Arbeitsschutz Kompakt Nr. 088 "Schutzhandschuhe für Tätigkeiten mit mechanischen/thermischen Gefährdungen").

Bei der Frage, ob bei einer Tätigkeit Schutzhandschuhe getragen werden können, ist somit abzuklären, ob die Handschuhe Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen.

Dies ist zum Beispiel beim Arbeiten an Schleifmaschinen der Fall, wenn die Gefahr von Schnittverletzungen durch das Werkstück oder Verbrennungen durch Wärmeentwicklung auftreten können.

Bei der Verwendung von Polierscheiben ergibt sich erfahrungsgemäß eher kein erhöhtes Risiko des Einzuges der Schutzhandschuhe. Bei geklammerten Polierscheiben ist darauf zu achten, dass die Klammern nicht seitlich herausragen und die Klammerrückseite verdeckt ist, da hier der Handschuh erfasst werden könnte.

Da die konkreten betrieblichen Bedingungen nicht bekannt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob bei den vorgesehenen Arbeiten durch die Handschuhe eine Gefahr des Einzuges besteht oder ob die Schutzwirkung überwiegt.

Hinweis:

Es ist zu prüfen, ob die Nutzung einer Polierscheibe auf dem Schleifbock der bestimmungsgemäßen Verwendung des Herstellers entspricht oder die Anschaffung einer separaten Poliermaschine erforderlich ist. Informationen hierzu sind in der Betriebsanleitung des Hersteller angegeben. Alternativ kann der Hersteller direkt kontaktiert werden.

Erkenntnisse aus der Praxis:

Beim Polieren von kleinen Werkstücken kann es zum Einziehen des Werkstückes in die Polierscheibe und zum Wiederauswerfen des Teils kommen. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Verletzungsrisiko.

Das Risiko kann durch den Einsatz von Poliermaschinen mit geringer Drehzahl und großem Scheibendurchmesser deutlich reduziert werden. Zusätzlich kann das Risiko des Auswerfens durch die Verwendung eines oberen/unteren Polierscheibenschutzes (als Abstreifer) sowie eines verstellbaren Durchschlagschutzes im Maschinengehäuse (insofern vorhanden) reduziert werden.