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Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z. B. Elektroinstallation in explosionsgefährdeten Bereichen). " Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. In der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7 und der ASR A1.7 "Türen und Tore". Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können."Für durchsichtige Türen und Tore ist Ziffer 1.7 (4) im Anhang der ArbStättV heranzuziehen.Die ASR A 1.7 "Türen und Tore" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und hier ist unter dem Punkt 5 Abs. 6 folgendes nachzulesen:"Damit Beschäftigte nicht durch zersplitternde Flächen von Türen und Toren gefährdet ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Ja. Nach Nummer 1.7 Absatz 7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12514
Werden in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, sind für die Türen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Anforderungen an durchsichtige Türen finden sich im Anhang unter der Nummer 1.7 Absatz 2 und 4.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.7 "Türen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 6334
Die Antwort ergibt sich aus Punkt 10.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.7 "Türen und Tore":"Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.7 Türen und Tore an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tore ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 2544
ist, kann nur vor Ort mit Hilfe der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Dies kann bei dem angeführten Beispiel durch Abgleich der IST-Situation des Rolltores mit den Schutzzielen in der ASR 1.7 erfolgen. Hieraus ist ein Fazit möglich, ob ggf. ein nicht akzeptables Risiko vorliegt und eine Nachrüstung [im Regelfall bieten sich mehrere (und darunter auch kostengünstige) Lösungen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Dies kann bei Ihrem Beispiel durch Abgleich der IST-Situation des Tores mit den Schutzzielen in der ASR 1.7 erfolgen. Hieraus ist ein Fazit möglich, ob ggf. ein nicht akzeptables Risiko vorliegt und eine Nachrüstung [im Regelfall bieten sich mehrere (und darunter auch kostengünstige) Lösungen an] erforderlich ist. Siehe hierzu weiterführend u. a. Kein Bestandsschutz bei Toren ...
Stand: 19.08.2013
Dialog: 19209
, dass ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, nicht als explosionsgefährdeter Bereich gilt. Demnach ist hier auch keine Zoneneinteilung entsprechend der Gefahrstoffverordnung Anhang 1 Nr. 1.7 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung erforderlich und somit auch keine Kennzeichnung gemäß ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43084
und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Nach Punkt 1.7 (7) des Anhang der ArbStättV müssen kraftbetätigte Türen und Tore sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Unter der Nummer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich folgende Anforderungen an Türen:"(1) Die Lage, Anzahl, Abmessungen und Ausführung insbesondere hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe von Türen und Toren müssen sich nach der Art und Nutzung der Räume oder Bereiche richten.(2) Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.(3) Pendeltüren und -tore ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
1a) Da es sich hierbei um "Schutzeinrichtungen an Maschinen" handelt, sind die gleichen Anforderungen zu erfüllen, die für Maschinen gelten. Dies sind die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) mit der Maschinenrichtlinie. Für den Betrieb relevant ist das Arbeitsschutzgesetz - ArbschG mit der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.1b) Da die Tore an Maschinen Schut ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 15183
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Die Anfrage, ob Schrankenanlagen mit kraftbetätigten Toren und Türen und den daraus resultierenden Konsequenzen gleichzusetzen sind, wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Eine einfache "Ja-" oder "Nein-Antwort" zu geben, ist uns daher nicht möglich. Gleichwohl geben wir folgende informationen, die bei der Problemlösung hilfreich sein könnten:In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 20241
Die Beschäftigten, die Ladungssicherungsaufgaben wahrnehmen, sind zu schulen. Siehe hierzu die Infomationen in dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM unter der Nummer 1.7. Hier ist Folgendes nachzulesen:"VDI 2700 Bl. 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“ Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw. deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
Die Anforderungen an die Verwendung von Informationen und Warnhinweisen an Maschinen sind der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Ziff. 1.7 ff. zu entnehmen. Diese Informationen und Warnhinweise legt der Hersteller im Rahmen seiner Risikobewertung fest und kennzeichnet somit z.B. Restgefahren seiner Maschine, die durch geeignetes Verhalten des Verwenders begegnet ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756