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Müssen an kraftbetätigten mehrteiligen Flügeltoren die Quetschstellen, die sich zwischen den Flügeln bilden, technisch abgesichert werden

KomNet Dialog 12514

Stand: 29.06.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Türen, Tore, Fenster

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Frage:

Müssen an kraftbetätigten mehrteiligen Flügeltoren die Quetschstellen, die sich zwischen den Flügeln bilden, technisch abgesichert werden (gemäß ASR 1.7)? Die Breite eines Flügels beträgt ca. 2 Meter. Es sind immer zwei Flügel der Toranlage miteinander verbunden. Die Steuerung der Toranlage erfolgt automatisch mittels Transponder. Eine Überwachung des Schliessbereiches gibt es nicht.

Antwort:

Ja. Nach Nummer 1.7 Absatz 7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:


"Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie

a) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,

b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,

c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen."


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.7 "Türen und Tore".


Nach Punkt 6 Absatz 1 muss bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden sein. Dies kann durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden Sicherungsmaßnahmen erreicht werden:


• Einhalten von Sicherheitsabständen (siehe Abs. 5 bis 8),

Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie Gehäuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel,

• Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen in geeigneter Weise,

• Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1),

• Begrenzung der Kräfte, die durch den Torflügel erzeugt werden, wenn er auf eine Person oder einen Gegenstand auftrifft,

• Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen (druckempfindliche oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen).


Informationen zu der Thematik finden sind auch in der DGUV Information 208-022 "Türen und Tore".