Ergebnisse 81 bis 100 von 301 Treffern
Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 13129
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
Unter Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Präzisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR, speziell durch die:ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"Hiernach ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
festzuhalten. Die Beschäftigten sind entsprechend der Festlegung des Betriebes regelmäßig zu unterweisen.Frage 2: Ist die oben beschriebene Steigleiter auch als erster Fluchtweg zulässig?Laut ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ Kapitel 4 (6) sind Steigleitern im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig. Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind sie nur dann zulässig ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (L (tief) EX, 8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen.In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 6153
gestellt werden, diese Vorschriften unberührt bleiben. In der ASR A2.3 wird unter Punkt 4 ebenfalls auf das Verhältnis der unterschiedlichen Rechtsbereiche eingegangen. "(1) Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich weitergehende ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und die ASR A1.5 "Fußböden".In den Begriffsbestimmungen der ASR A2.3 ist unter dem Punkt 3.1 nachzulesen, dass Fluchtwege Verkehrswege sind, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 42734
Nach der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
Ja, dies ist möglich.Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 2.3 ist Folgendes nachzulesen:"(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
"Fluchtwege und Notausgänge" regelt unter Abschnitt 9, unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erforderlich ist. Sofern diese Bedingungen vorliegen, sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten.Arbeitsstätten, in denen durch den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet ist und bei denen eine Sicherheitsbeleuchtung ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden. Da eine Kraft von 220 N und mehr nicht von jeder Person aufgebracht werden kann, sollte der Kraftaufwand soweit wie möglichst reduziert werden." Darüber hinaus gilt für Türen im Verlauf von Fluchtwegen gemäß Nrummer 7 Absatz 1 der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge "Anforderungen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Zu den Arbeitsstätten zählen definitionsgemäß auch Baustellen.Unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur ArbStättV finden sich grundsätzliche Anforderungen zu Fluchtwegen und Notausgängen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a. sich in Anzahl ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
Nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
gearbeitet wird, findet die TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung. Unter dem Punkt 6.2.2 ist folgendes nachzulesen:"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren Rettungswege und Ausgänge in ausreichender Zahl vorhanden sein. Fluchtwege dürfen nur dann über einen benachbarten Raum führen, wenn dieser Raum auch im Gefahrfall während ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und festzulegen.Das GHS-Piktogramm für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe gemäß TRGS 201 ist: GHS08 „Gesundheitsgefahr ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923