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Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
zu finden:"Vorgehensweise bei nicht vorhandener BefähigungLiegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Versicherter nicht in der Lage ist, die ihm zugewiesenen Tätigkeiten zu erbringen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, so besteht ein Beschäftigungsverbot für diese Tätigkeiten. Eine Arbeit darf von Versicherten insbesondere dann nicht ausgeführt werden, wenn eine akute Minderung ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter gemäß § 18 Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Hierauf haben Sie also einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber wiederum ist gegen die Aufwendungen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgr ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
unerlässlich. Sollte die erste Schutzmaßnahme nicht durchführbar sein, kann man über einen Arbeitsplatzwechsel oder über eine Umsetzungsmöglichkeiten ohne Kinderkontakt nachdenken. Wenn diese zweite Schutzmaßnahme aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, greift erst dann ein Beschäftigungsverbot als allerletzte Schutzmaßnahme.Hinweis:Für den Mutterschutz sind in Nordrhein-Westfalen im allgemeinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft. Altes Mutterschutzrecht§ 4 Weitere BeschäftigungsverboteWerdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden […]7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln […] Dieses kam dann zum Tragen, wenn die Fahrtätigkeit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit betrug ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Finanzielle Nachteile müssen Sie bei keiner der genannten Schutzmaßnahmen befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für eine berufliche Ausbildung bzw. Beschäftigung eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nachweisen, die innerhalb der letzten 14 Monate erfolgt ist. Ohne den Nachweis gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land.Alle anderen Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchungen - J1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
werden.Auch ist ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt, wenn sich Heimbewohner gegenüber werdenden Müttern aggressiv verhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Risiko besteht, dass Schwangere in körperliche oder lautstarke verbale Auseinandersetzungen hineingezogen werden. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholgenuss und der Besitz von Waffen äußerst kritisch ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Hilfestellung bei der Arbeitsplatzbeurteilung bieten die einschlägigen technischen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung.Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal bis zum Entbindungstag (s ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 17928
Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche nicht mit dem Zus ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
ein Beschäftigungsverbot gemäß § 11 Abs. 2 MuSchG.Entgegen einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot dürfen werdende Mütter nur dann beschäftigt werden, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherstellt, dass die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Ausübung dieser Tätigkeit nicht gefährdet ist. Dies ist Anhand der Gefährdungsbeurteilung festzustellen.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869