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Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 der BGV A1, sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz-BKrFQG durch den Arbeitgeber zu erfüllen.Die Qualifizierungsmaßnahmen ...
Stand: 08.09.2016
Dialog: 14957
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG, für das die Zuständigkeit bei den Straßenverkehrsbehörden liegt, müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation bei Neueinsteigern und durch eine regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 18102
Die Beantwortung Ihrer Frage ist dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG -) zu entnehmen. Da dies unter das Straßenverkehrsrecht fällt, kann KomNet als Beratungs- und Informationsinstrument in Arbeitsschutzfragen hierzu keine spezifischen Auskünfte ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 18721
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
1) Die Arbeitszeit von Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6710
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Fahrten im Rahmen der Weiterbildung: Fahrten im Rahmen der Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) fallen unter die Ausnahmen, soweit es sich um Fahrten handelt, die zur Erlangung eines beruflichen Befähigungsnachweises erfolgen. Die Schulungsfahrt muss also im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Weiterbildung durchgeführt werden.Fahrten ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
Im geschilderten Fall ist zu unterscheiden zwischen der Verantwortung im Arbeitsschutzrecht, der strafrechtlichen Verantwortung und der privatrechtlichen Haftung. Wenn ein Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person nach § 13 Arbeitsschutzgesetz alle Pflichten nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt hat und - wie hier unterstellt - der Unfall eindeutig auf das Fehlverhalten ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3666
Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Ein externer (auch ausländischer) Gastwissenschaftler kann zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, wenn er seine Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen kann (§§ 43, 44 StrlSchV).Die Frage der Haftung eines Strahlenschutzbeauftragten, bei z. B. schuldhaften Verhalten, kann so allgemein nicht beantwortet werden. Eine Haftung ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 25375
Gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 kann der Fahrer nicht am Standort eingelegte reduzierte wöchentliche Ruhezeiten freiwillig im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht gefahren wird.Im Rückschluss bedeutet dies, dass der Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch unterwegs einlegen kann. Er darf sie allerdings n ...
Stand: 08.09.2009
Dialog: 8698
In der Publikation "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht" der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Arbeitsform eingegangen und empfohlen, die haftungsrechtlichen Problemstellungen durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu klären.In Bezug auf das Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz wird in dieser Broschüre ausg ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
Es ist sinnvoll, die Rolle des Alleinvertreters vertraglich zu regeln; z. B. genaue Aufgaben und Pflichten des Alleinvertreters und des Auftraggebers wie Informationsaustausch, Zusammenarbeit, ggf. Zustimmungsvorbehalte, Budget, Vergütung, Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Rechte an Daten, wettbewerbsrechtliches Verhalten, Haftung/Gewährleistung und Beendigung des Vertrages. Der Verband ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6518
Versicherte (Arbeitnehmer) sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieses gilt uneingeschränkt auch für schwerbehinderte Beschäftigte. Rechtsgrundlage für den Versicherungsschutz ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) . Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
Bevollmächtigter mit seiner Unterschrift die Haftung übernimmt. Es liegt daher in seinem Interesse, dass diese Bescheinigung nicht ohne Weiteres gefälscht werden kann. Von der Verwendung von Fotokopien wird abgeraten, da im Falle eines Betrugs die Beweislast beim Hersteller liegt, ein Betrug aber so gut wie nicht nachgewiesen werden kann, wenn der Hersteller selbst Fotokopien verwendet. Stand: November 2007 ...
Stand: 15.11.2007
Dialog: 839
Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2022
Dialog: 3982