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Stimmt es, dass ab 2014 jeder, der eine Fahrerkarte besitzt, eine Schulung absolvieren muss?

KomNet Dialog 18721

Stand: 08.12.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Ich habe gehört, dass ab 2014 jeder, der eine Fahrerkarte besitzt, eine Schulung absolvieren muss. Ist dies richtig? Wo kann man diese machen und zählt das auch für selbständige Fahrer ?

Antwort:

Die Beantwortung Ihrer Frage ist dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG -) zu entnehmen. Da dies unter das Straßenverkehrsrecht fällt, kann KomNet als Beratungs- und Informationsinstrument in Arbeitsschutzfragen hierzu keine spezifischen Auskünfte geben. Trotzdem haben wir die folgenden Informationen für Sie zusammengestellt:


Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments in deutsches Recht und soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse an die Berufskraftfahrer/innen bewirken.


Es sind die Einzelheiten der Durchführung des Gesetzes, insbesondere über

  • die Zulassung zum Erwerb der Grundqualifikation sowie Inhalt und Dauer der Prüfung für den Erwerb der Grundqualifikation,
  • den Erwerb der sogenannten beschleunigten Grundqualifikation sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte,
  • die Inhalte der Weiterbildung,
  • die Nachweise über die Grundqualifikation und die Eintragung der vorgeschriebenen Weiterbildung im Führerschein,
  • die Anerkennung von Ausbildungsstätten und anderes mehr,

geregelt.


Es ist unerheblich, ob der Fahrer als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer tätig ist.


Häufig gestellte Fragen mit Antworten zum BKrFQG finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr - BAG.