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Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b) für d ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Auf der Internetseite des Arbeitsgebiets "Hebebühne" der DGUV lässt sich zu Ihren Fragen Folgendes nachlesen:"Als Hebebühnen gelten Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt. Hebebühnen gibt es in vielen verschiedenen Bauarten, z.B. alsHubarbeitsbühneFahrzeug-HebebühneHubtischHubladebühneMastgeführte Kletterbühne" ...
Stand: 11.08.2022
Dialog: 43691
der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen, sowie die theoretische und praktische Ausbildung der Bediener. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Kran- oder Erdbaumaschinenführer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
,in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind undihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.Die DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" führt in Kap. 5.3 aus:"Anforderungen ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
Grundsatz Nr: 308-008 (bisher: BGG/GUV-G 966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen".In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber sich grundsätzlich vergewissern muss, dass die dort geforderten Bedingungen erfüllt und die notwendigen Fachkenntnisse auch vorhanden sind. Hierzu kann er selbst die entsprechende Ausbildung, Unterweisung bzw. Einweisung seiner Beschäftigten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern“).Weitere Informationen hierzu enthält der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unter dem § 297 Unerlaubte Benutzung der Steuerung:"Die Anforderungen in Nummer 3.3 ergänzen die allgemeinen Anforderungen an Sicher-heit und Zuverlässigkeit von Steuerungen in Nummer 1.2.1. Der erste Satz in Nummer 3.3 schreibt ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Form zu erstellen. (2) Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Betriebsanweisung beachtet wird. (4) Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten." Hinweis:Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und 3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. (Hinweis: die in der DGUV Regel 100-500 enthaltenen Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein. Die Nummer 3 beinhaltet zwei Forderungen. Zunächst muss der Maschinenführer im Bedienen der Maschine unterwiesen werden. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorgesetzten vor Ort und an der Maschine (Einweisung und Unterweisung). Die Befähigung kann durch den erfolgreichen Abschluss ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 13149
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
der Abfüllanlage steht in direktem Zusammenhang mit der zu verrichtenden Arbeit (Bedienen / Benutzen). Es handelt sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, wenn sie vom Arbeitgeber zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Für derartige Produktionsanlagen gelten demnach die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
In dem DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" ist hierzu unter dem Punkt 3.3 folgendes nachzulesen:"Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 42774
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
zum Beispiel eine Einrichtung zur Steuerung von Maschinenteilen, die sich rechts vom Bediener befinden, rechts von der Bedienposition angeordnet sein [...]“.Die Normenreihe DIN EN 894 befasst sich mit der „Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen". Die Normenreihe DIN EN 61310 beinhaltet die „Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sind die Anforderungen an Ausbildern geregelt: Als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Produktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18579
oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. (6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897