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Darf ein Bediener von Hubarbeitsbühnen jede Hubarbeitsbühne bedienen (nach einer Einweisung z.B. durch den Hersteller) oder nur die Hubarbeitsbühne, auf der die Ausbildung durchgeführt wurde?

KomNet Dialog 42774

Stand: 11.07.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Darf ein Bediener von Hubarbeitsbühnen jede Hubarbeitsbühne bedienen (nach einer Einweisung z.B. durch den Hersteller) oder nur die Hubarbeitsbühne, auf der die Ausbildung durchgeführt wurde?

Antwort:

In dem DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" ist hierzu unter dem Punkt 3.3 folgendes nachzulesen:


"Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte erfolgen, wenn der Bediener auf Hubarbeitsbühnen anderer Bauart eingesetzt werden soll."