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Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen Hebebühne und Hubarbeitsbühne?
KomNet Dialog 43691
Stand: 11.08.2022
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Frage:
Die Anforderungen an Bediener von Hebebühnen werden in der DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.10. beschrieben. Der Nachweis der Befähigung erfolgt mit einer Ausbildung inkl. Test und dem Erhalt eines Zertifikates. Frage 1: Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen Hebebühne und Hubarbeitsbühne? Frage 2: Gilt die Anforderung der Ausbildung für Bediener von Hubtischen ebenfalls?
Antwort:
Auf der Internetseite des Arbeitsgebiets "Hebebühne" der DGUV lässt sich zu Ihren Fragen Folgendes nachlesen:
"Als Hebebühnen gelten Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt. Hebebühnen gibt es in vielen verschiedenen Bauarten, z.B. als
- Hubarbeitsbühne
- Fahrzeug-Hebebühne
- Hubtisch
- Hubladebühne
- Mastgeführte Kletterbühne"