Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen Hebebühne und Hubarbeitsbühne?

KomNet Dialog 43691

Stand: 11.08.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Favorit

Frage:

Die Anforderungen an Bediener von Hebebühnen werden in der DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.10. beschrieben. Der Nachweis der Befähigung erfolgt mit einer Ausbildung inkl. Test und dem Erhalt eines Zertifikates. Frage 1: Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen Hebebühne und Hubarbeitsbühne? Frage 2: Gilt die Anforderung der Ausbildung für Bediener von Hubtischen ebenfalls?

Antwort:

Auf der Internetseite des Arbeitsgebiets "Hebebühne" der DGUV lässt sich zu Ihren Fragen Folgendes nachlesen:


"Als Hebebühnen gelten Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt. Hebebühnen gibt es in vielen verschiedenen Bauarten, z.B. als

  • Hubarbeitsbühne
  • Fahrzeug-Hebebühne
  • Hubtisch
  • Hubladebühne
  • Mastgeführte Kletterbühne"