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Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
Werktag ist nicht der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus. Falls Sie an die Ruhepausen oder Ruhezeiten denken, gilt, dass nach Beginn ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
Abs.1 MuSchG ausgeführt:"Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind."Somit wird bei der Bezahlung der Stillpausen auch der Sonntagszuschlag ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
der Fahrpersonalverordnung/FPersV findet Anwendung). Für diese Fahrzeuge ist der Einbau von Kontrollgeräten nicht vorgesehen, die ordnungsgemäße Benutzung ist daher nicht vorgeschrieben. Sofern ein Kontrollgerät eingebaut ist, braucht bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nicht verwendet werden. Ein vorhandenes digitales Kontrollgerät kann auf OUT (out of scope) gestellt werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen ist verboten (§ 9 ArbZG) bzw. nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung (§ 10 oder 13 ArbZG) zulässig. Das Arbeitszeitgesetz bietet jedoch keine Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für einen "Tag der offenen Tür" zuzulassen.Vorrangig wäre daher zu prüfen, ob diese Veranstaltung nicht nur an einem Samstag durchgeführt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
zu gestalten ist, dass es nicht regelmäßig zu erheblichen Übermüdungen mit Unfallgefahren kommt. Wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, ist im Allgemeinen nicht mit wesentlich erhöhten Gefahren zu rechnen. Sollten die bisherigen Erfahrungen in dem jeweiligen Betrieb aber eindeutig nachweisen, dass in der Überstundenphase erheblich höhere Unfallgefahren bestehen, muss bei der Gestaltung ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind. Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die - aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit) oder - überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
S. 1 ArbSchG).Andererseits sind von Arbeitgebern in Haushalten jene Vorschriften einzuhalten, die den sozialen Arbeitsschutz betreffen. Hier sind insbesondere die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und des Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu nennen.Das bedeutet konkret, dass auch bei einer Beschäftigung einer Haushaltshilfe diese nach Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
- TRGS - ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.Gemäß § 4 "Ruhepausen" Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist eine Aufsplittung der Pausenzeiten in Blöcken von mindestens 15 Minuten zulässig. Dies dürfte aber der Problematik der Flüssigkeitsaufnahme während der Arbeitszeit/-schicht nicht unbedingt entgegenkommen, da dann eine größere Pause zur Mittagszeit für die Einnahme ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und.insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Außerhalb dieser Ausnahmen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
ist, dass weder Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte noch Nässe berücksichtigt werden. Eine konkrete Begrenzung der Arbeitszeit ist in den Vorschriften nicht vorgesehen und war auch in der inzwischen aufgehobenen Winterarbeitsschutzverordnung nicht vorgegeben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind natürlich zu berücksichtigen. Zur Auswahl der geeigneten Maßnahmen sollte der Arbeitgeber die Unterstützung ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414