Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der ununterbrochenen Dauer bei Kassiertätigkeit?

KomNet Dialog 4596

Stand: 27.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Sonstige Gefährdungen und Verhaltensmaßregeln

Favorit

Frage:

Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt). Gibt es gesetzliche/tarifvertragliche Regelungen bzw. Empfehlungen des Gesundheitsschutzes zur zulässigen Dauer der ununterbrochenen Kassiertätigkeit?

Antwort:

Das Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist eine Vorschrift des Arbeitsschutzes und begrenzt die maximal zulässige Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, auch an Kassenarbeitsplätzen (§ 3 ArbZG):


"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."


Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten einzuhalten.


Bezüglich des Arbeitsinhaltes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation soll ein Beanspruchungswechsel durch abwechselnd sitzende Kassiertätigkeit und sonstige nicht sitzende Tätigkeiten vorgenommen werden.


Vorraussetzung für eine ermüdungsfreie Tätigkeit ist ein ergonomischer Kassierarbeitsplatz. Siehe dazu die DGUV Information 208-002 und DGUV Information 208-003 der Berufsgenossenschaft. Weiterhin können Sie den Betriebsarzt oder die Sicherheitsfachkraft ansprechen, die Sie bei ihrer Tätigkeit beraten kann bzw. Wege zur Belastungsverminderung aufzeigen kann.