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Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder der Antragsteller bereits im Besitz einer gültigen Fahrerkarte ist. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.06.2011
Dialog: 3164
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
In dem beschriebenen Fall muss das Schaublatt im Kontrollgerät verbleiben und das Gerät muss bedient werden, wenn Sie im Verlauf einer Schicht das Fahrzeug sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf nicht öffentlichen Straßen bewegen. Für Tage, an denen das Fahrzeug ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen bewegt wird, ist ein manueller Nachtrag oder ein Nachweis über eine § 20-Besch ...
Stand: 20.04.2011
Dialog: 11343
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden. Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehm ...
Stand: 31.03.2011
Dialog: 13389
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein w ...
Stand: 17.12.2010
Dialog: 12637
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriflich auszufüllen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Leitlinie Nr. 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/good_practice/formulare/Leitlinie%205.pdf weisen wir hin. ...
Stand: 10.12.2010
Dialog: 12592
Die VO (EWG) 3820/85 gilt grundsätzlich für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Erläuterungen zu den Zweckbestimmungen der einzelnen Karten (Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte) bietet das Kraftfahrtbundesamt an. Einzig die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Le ...
Stand: 15.11.2010
Dialog: 4182
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes b ...
Stand: 04.10.2010
Dialog: 6558
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die dem Gütertransport dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigen, mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein. D.h., es muss zumindest ein analoges Kontrollgerät eingebaut werden. Eine Nachrüstpflicht mit einem digitalen Kontrollgerät für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.20 ...
Stand: 20.08.2010
Dialog: 5106
Ja, muss er. Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 müssen die Fahrer nach Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung entweder zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchtentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nehmen. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung v ...
Stand: 16.08.2010
Dialog: 11698
Eine Korrektur der Daten im Massenspeicher des Kontrollgerätes ist nicht möglich. Da Ihre Fahrerkarte jedoch nicht im Kontrollgerät gesteckt war und daher keine Aufzeichnungen auf der Karte erfolgt sind, hätten Sie nach Stecken der Fahrerkarte einen manuellen Nachtrag auf der Fahrerkarte mit Ruhezeit vornehmen müssen. Maßgeblich für Sie sind die Daten auf der Fahrerkarte. Sollte es dennoch zu eine ...
Stand: 10.08.2010
Dialog: 11662
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Außnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der VO EG 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g VO EG 561/2006).Bezug ...
Stand: 28.07.2010
Dialog: 11570
Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das durch das Fahrpersonal zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Das Formblatt ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und wird ab sofort in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert. Die einzutragenden Zeiten ergeben sich verbindlich ...
Stand: 14.06.2010
Dialog: 11232
Nach Artikel 15 Abs. 2 der EWG VO 3821/85 gilt: "Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt oder Fahrerkarte darf über den Zeitraum, für den ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 11204
Gemäß Artikel 3 Buchstabe a der VO (EG) 561/2006 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 der VO (EWG) 3821/85 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden, von den Vorschriften der vorgenannten Verordnungen ausgenommen. Gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastp ...
Stand: 02.05.2010
Dialog: 10918
Unter Bezug auf die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten folgende Regelungen für die Wochenruhezeit: Gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 hat der Fahrer in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten: - zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder - eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 2 ...
Stand: 21.04.2010
Dialog: 10849
Die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten für Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t beträgt (Fahrpersonalverordnung - FPersV § 1 Abs. 1 Nr.1) . Bei den von Ihnen genannten Fahrten (Fahrzeug < 2,8 to) findet die FPersV keine Anwendung und auch die Bescheinigung nach § 20 der Fahrpersonalverordnung ist für Sie nicht erforderl ...
Stand: 30.03.2010
Dialog: 6720
Zu der Frage "Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?" führt das Bundesamt für Güterverkehr - BAG aus: "In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Bei ...
Stand: 15.03.2010
Dialog: 6501