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Darf ich als Kraftfahrer im Verteilerverkehr meine Fahrerkarte vor Beendigung meiner Tätigkeiten vorzeitig wegen Auslesens durch den Arbeitgeber herausnehmen?

KomNet Dialog 11204

Stand: 09.06.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Darf ich als Kraftfahrer im Verteilerverkehr meine Fahrerkarte vor Beendigung meiner Tätigkeiten vorzeitig wegen Auslesens durch den Arbeitgeber herausnehmen?

Antwort:

Nach Artikel 15 Abs. 2 der EWG VO 3821/85 gilt:

"Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt oder Fahrerkarte darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden. ....."

Hier ist mit "auf andere Weise zulässig" beispielsweise der Fahrzeugwechsel, Fahrerwechsel gemeint.

Es kann davon ausgegangen werden, das die Entnahme der Karte zu Auslesezwecken unproblematisch ist, wenn die Zeit, indem sich die Karte nicht im Kontrollgerät befand, per manueller Eingabe vom Fahrer nachgetragen wird.