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Wie weise ich die km - Differenz aus dem nichtöffentlichen Bereich bei Fahrten mit analogem Kontrollgerät nach?

KomNet Dialog 11343

Stand: 20.04.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Kontrollgerätkarten, allgemein

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Frage:

Wenn ich mit einem Kfz mit digitalem Kontrollgerät außerhalb von öffentlichen Strassen und Plätzen fahre, nehme ich beim Erreichen der "Grenze" die Fahrerkarte aus dem Gerät und stelle auf "Out of Scope". Bei Wiedereintritt in den öffentlichen Bereich wird die Fahrerkarte gesteckt, für die Zeit im nichtöffentlichen Bereich der Nachtrag Arbeitszeit getätigt, und die Fahrt im öffentlichen Bereich weitergeführt. Wie sieht dies bei einem analogen Kontrollgerät aus? Wie weise ich die km-Differenz aus dem nichtöffentlichen Bereich bei Fahrten mit analogem Gerät nach. Die Arbeitszeit würde ich auch vor dem Wiedereinlegen der Kontrollscheibe handschriftlich auf der Rückseite eintragen. Reicht eine ggf. notwendige mündliche Erklärung aus oder gibt es hierfür spezielle Vordrucke?

Antwort:

In dem beschriebenen Fall muss das Schaublatt im Kontrollgerät verbleiben und das Gerät muss bedient werden, wenn Sie im Verlauf einer Schicht das Fahrzeug sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf nicht öffentlichen Straßen bewegen.
Für Tage, an denen das Fahrzeug ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen bewegt wird, ist ein manueller Nachtrag oder ein Nachweis über eine § 20-Bescheinigung möglich.