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Wenn ich auf einem abgeschlossenen Werksgelände meine Wechselbrücken tausche, darf ich dann meine Fahrerkarte aus dem Gerät nehmen und auf "Out of Scope" stellen?
KomNet Dialog 13389
Stand: 31.03.2011
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wenn ich auf einem abgeschlossenen Werksgelände meine Wechselbrücken tausche, darf ich dann meine Fahrerkarte dann aus dem Gerät nehmen und auf "Out of Scope" stellen, um meine Lenkzeit zu sparen, denn die Fahrzeit fehlt mir manchmal, um nach Hause zu kommen.
Antwort:
Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen.
Zu den Be- und Entladetätigkeiten zählt auch das Wechseln der Auflieger. Eine Ausnahmeregelung ist hier nicht vorgesehen.