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Wenn ich auf einem abgeschlossenen Werksgelände meine Wechselbrücken tausche, darf ich dann meine Fahrerkarte aus dem Gerät nehmen und auf "Out of Scope" stellen?
KomNet Dialog 13389
Stand: 31.03.2011
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten
Frage:
Wenn ich auf einem abgeschlossenen Werksgelände meine Wechselbrücken tausche, darf ich dann meine Fahrerkarte dann aus dem Gerät nehmen und auf "Out of Scope" stellen, um meine Lenkzeit zu sparen, denn die Fahrzeit fehlt mir manchmal, um nach Hause zu kommen.
Antwort:
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden.
Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen.
Zu den Be- und Entladetätigkeiten zählt auch das Wechseln der Auflieger. Eine Ausnahmeregelung ist hier nicht vorgesehen.
Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen.
Zu den Be- und Entladetätigkeiten zählt auch das Wechseln der Auflieger. Eine Ausnahmeregelung ist hier nicht vorgesehen.