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Bin ich als Fahrer im internationalen Fernverkehr verpflichtet, auf Anweisung meines Arbeitgebers, den Samstag außer Haus zu verbringen?

KomNet Dialog 10849

Stand: 21.04.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Kann mich mein Chef zwingen, am Wochenende draußen zu bleiben? Ich bin im internationalen Fernverkehr tätig, habe 2 schulpflichtige Kinder von 9 und 11 Jahren, bin verheiratet und meine Frau muß samstags immer arbeiten. Bisher war das Wochenende, an dem ich draußen stehen blieb, eine freiwillige Sache, welche vergütet wurde. Seit 01.01. wird der Samstag nicht mehr bezahlt (nur noch die Spesen). Da ich jetzt keine Vergütung mehr bekomme, möchte ich ungern draußen bleiben am Samstag.

Antwort:

Unter Bezug auf die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten folgende Regelungen für die Wochenruhezeit:
Gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 hat der Fahrer in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
- zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
- eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.
Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.
Jede Ruhepause, die als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen.
Sofern sich der Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.

Der Fahrer kann also seine reduzierte Wochenruhezeit freiwillig im Fahrzeug verbringen.
Die wöchentliche Ruhezeit darf jedoch nicht im Fahrzeug verbracht werden!
Gemäß den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist es aber nicht erforderlich, dass der Fahrer seine Wochenruhezeit am Wohnort verbringen muss.
Hinweis: Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln nicht Fragen der Vergütung.  Diese müssen arbeitsrechtlich, ggf. mit Unterstützung von im Arbeitsrecht autorisierten Stellen, wie z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, geklärt werden.

Stand: April 2010