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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Fahrzeug, das durch Anhängerbetrieb mehr also 3,5 to zul. Gesamtgewicht erreicht, mit einem Kontrollgerät nachgerüstet werden?

KomNet Dialog 5106

Stand: 20.08.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Muss in ein Fahrzeug, das nach 1997 zugelassen wurde und keinen Fahrtenschreiber besitzt und für Anhängerbetrieb eingerichtet werden soll, also mehr also 3,5t zul. Gesamtgewicht erreicht, ein Fahrtenschreiber oder sogar ein digitales Kontrollgerät eingebaut werden?

Antwort:

Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die dem Gütertransport dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigen, mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein. D.h., es muss zumindest ein analoges Kontrollgerät eingebaut werden.
Eine Nachrüstpflicht mit einem digitalen Kontrollgerät für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.2006 erstmalig zugelassen worden sind, besteht derzeit nicht (siehe auch die weiteren Dialoge in der KomNet-Wissensdatenbank) .