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Wie genau müssen Bescheinigung über Tätigkeiten (berücksichtigungsfreie Tage) gemäss der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgefüllt werden?

KomNet Dialog 11232

Stand: 14.06.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Unsere Fahrer bekommen von uns die Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Müssen hier die genauen Uhrzeiten auf die Minute eingetragen werden?

Antwort:

Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das durch das Fahrpersonal zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Das Formblatt ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und wird ab sofort in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert. Die einzutragenden Zeiten ergeben sich verbindlich aus dem Formblatt. So muss z.B. die Anfangszeit und Endzeit, neben dem Datum, angegeben werden. (Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Güterverkehr).

Stand: Mai 2010