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Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten befr ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14684
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben. Diese stellt auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer aus. Die Ersatzkarte wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 1 ...
Stand: 15.08.2011
Dialog: 3171
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt. Die Tageslenkz ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter weitere ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining erfüll ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Die Karte ist der ausstellenden Behörde zurückzugeben. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Un ...
Stand: 15.06.2011
Dialog: 3170
Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder der Antragsteller bereits im Besitz einer gültigen Fahrerkarte ist. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.06.2011
Dialog: 3164
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
In dem beschriebenen Fall muss das Schaublatt im Kontrollgerät verbleiben und das Gerät muss bedient werden, wenn Sie im Verlauf einer Schicht das Fahrzeug sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf nicht öffentlichen Straßen bewegen. Für Tage, an denen das Fahrzeug ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen bewegt wird, ist ein manueller Nachtrag oder ein Nachweis über eine § 20-Besch ...
Stand: 20.04.2011
Dialog: 11343
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden. Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehm ...
Stand: 31.03.2011
Dialog: 13389
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein w ...
Stand: 17.12.2010
Dialog: 12637
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriflich auszufüllen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Leitlinie Nr. 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/good_practice/formulare/Leitlinie%205.pdf weisen wir hin. ...
Stand: 10.12.2010
Dialog: 12592
Die VO (EWG) 3820/85 gilt grundsätzlich für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Erläuterungen zu den Zweckbestimmungen der einzelnen Karten (Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte) bietet das Kraftfahrtbundesamt an. Einzig die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Le ...
Stand: 15.11.2010
Dialog: 4182
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes b ...
Stand: 04.10.2010
Dialog: 6558
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die dem Gütertransport dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigen, mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein. D.h., es muss zumindest ein analoges Kontrollgerät eingebaut werden. Eine Nachrüstpflicht mit einem digitalen Kontrollgerät für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.20 ...
Stand: 20.08.2010
Dialog: 5106