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KomNet-Wissensdatenbank

Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden?

KomNet Dialog 3170

Stand: 15.06.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden?

Antwort:

Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Die Karte ist der ausstellenden Behörde zurückzugeben.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.