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Muss ich als Fahrer von Linienbussen (unter 3 km) meine Arbeitszeit und freie Tage wie ein Lkw-Fahrer nachweisen?
KomNet Dialog 14035
Stand: 10.07.2011
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Frage:
Muss ich als Fahrer von Linienbussen (unter 3 km) meine Arbeitszeit und freie Tage wie ein Lkw-Fahrer nachweisen?
Antwort:
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.
Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...."
Der Linienverkehr ist in § 1 Abs. 1 Nr. 2 FPersV benannt.
"Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, ...." brauchen keinen Nachweis / Aufzeichnungen zu führen.
Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...."
Der Linienverkehr ist in § 1 Abs. 1 Nr. 2 FPersV benannt.
"Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, ...." brauchen keinen Nachweis / Aufzeichnungen zu führen.