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Wird die Zeit im Güterverkehr am Sonntagabend von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr der Lenkzeit von Montag zugeordnet?

KomNet Dialog 14278

Stand: 08.08.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Wird die Zeit im Güterverkehr am Sonntagabend von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr der Lenkzeit von Montag zugeordnet? Wenn ja, kann das digitale Kontrollgerät die Zeit dem Montag zuordnen, damit die Lenkzeiten der Woche zugeordnet werden?

Antwort:

Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet.

Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt. Die Tageslenkzeit ist definiert als die Summe der Lenkzeiten zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Werden durch den Fahrer immer wieder kürzere Zeiträume, z. B. 6 Stunden eingelegt, sind die Lenkzeiten ggf. über mehrere Kalendertage zusammenzuzählen bis zum Beginn einer ausreichend langen Tagesruhezeit.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr hinsichtlich der Wochenlenkzeit der vergangenen Woche zugerechnet wird. Bei der täglichen Lenkzeit wird sie jedoch dem Montag zugerechnet (vorausgesetzt, es ging eine ausreichende tägliche oder wöchentliche Ruhezeit voraus).