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Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in den Tech ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B. - E ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung zu bezie ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherhe ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin. In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage: "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort nachles ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13257
"Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
Das Beschäftigungsverhältnis wird durch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot nicht berührt. Auch wird von einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit die Beitragspflicht nicht berührt. Unter § 1 Erstattungsanspruch des Aufwendungsausgleichsgesetzes -AAG- ist folgendes geregelt: (1) Die Krankenkassen mit Ausnahme ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 11070
Es müssen zwei Fälle unterschieden werden: 1. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Sägens im Auftrag eines Unternehmers tätig oder 2. ist der Kunde "Privatmann". Für beide Fälle gilt, das die Säge technisch in Ordnung ist. zu 1. der Mitarbeiter des Fremdunternehmens muss in die Bedienung der Säge eingewiesen sein und in der Gefährdungsbeurteilung ist der "Fremdeinsatz" zu berücksichtigen. Der Mitarbeit ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13205
Es ist nicht unüblich, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch weitere Beauftragtenfunktionen ausüben. Das kann auch Beauftragtenfunktionen aus den in der Anfrage genannten Rechtsgrundlagen betreffen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mit dem Unternehmer vereinbarten Aufgaben nach DGUV Vorschrift 2 hierdurch nicht eingeschränkt werden.Die Anfrage bezieht sich allerdings nicht auf Beauf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV Vorschrif ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachk ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten und i ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ff ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz und di ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Die Forderung zur Benennung von Ersthelfern ergibt sich explizit aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten versicherten Personen. Andere Personen müssen bei dieser Ermittlung erforderlicher Ersthelfer nicht einbezogen w ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt wird, ei ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter unter www.arbeitsschutz. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arb ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507