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Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei v. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 15934
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung und Ruhezeit.An ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639
Für abweichende Regelungen auf der Grundlage von § 7 Arbeitszeitgesetz ist keine Abstimmung mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gefordert. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4397
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen und in der Gefährdungsbeu ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Alle nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden beruhen letztendlich auf einer "worst-case" Abschätzung; das heißt, dass alle als maßgeblich erkannten Einflussparameter als größtmöglich ungünstig angenommen werden. Ergibt eine solche Abschätzung des schlimmsten Falles den Befund "Einhaltung des Grenzwertes", kann davon ausgegangen werden, dass eine messtechnische Überprüfung nicht notwendig ist. All ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 12076
Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden Ergebnis ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
Eine Mengenschwelle wurde für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe nicht festgelegt; vielmehr steht das Gefährdungspotenzial im Vordergrund: Denn eine diesbezügliche Ausnahme sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2971
Nein! Die gesetzlichen Pausenregelungen ergeben sich nur aus § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hiervon abweichende Regelungen sind aufgrund von § 7 ArbZG nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung möglich. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 402
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da es sich bei ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Nein; Ruhepausen müssen gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gewährt werden. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 614
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen auch für die ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs- oder Dienstv ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ein ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber kein ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 2 ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro Ta ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705