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Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

KomNet Dialog 2969

Stand: 10.01.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Maßnahmenstufen / Handlungshilfen

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Frage:

Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. des Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen, z. B. bei der Gebäudereinigung?

Antwort:

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden Ergebnissen sind dann die Maßnahmen nach dem gefahrstoffrechtlichen gestuften Maßnahmenkonzept zu veranlassen (siehe hierzu auch die Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben).


Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass den Beschäftigten eine gefahrstoffrechtliche schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, zugänglich gemacht wird (Ausnahme siehe § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der GefStoffV). Es wird aber nicht festgelegt, dass Betriebsanweisungen jederzeit eingesehen werden können müssen. Im Fall der Gebäudereinigung würde es ausreichen, wenn eine Betriebsanweisung im Putzmittelraum des jeweiligen Gebäudes vorhanden ist. Diese Betriebsanweisung kann auch mit einer Dosierungsanleitung für das Reinigungsmittel kombiniert werden. Sie muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen entsprechend überarbeitet werden. Außerdem müssen die Beschäftigten anhand dieser Betriebsanweisung jährlich unterwiesen werden. Wir empfehlen bei der jährlichen Wiederholung festzulegen und bekannt zugegeben, an welchen Orten die Betriebsanweisung eingesehen werden kann.


Auf die Seite Fachwissen "Betriebsanweisung" der BG RCI sowie die Hilfestellungen zur Erstellung von Betriebsanweisungen mit GisChem-Interaktiv weisen wir hin.