Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis zu berücksichtigende Mindestmengen?

KomNet Dialog 2971

Stand: 10.01.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Maßnahmenstufen / Handlungshilfen

Favorit

Frage:

Gibt es bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis zu berücksichtigende Mindestmengen; müssen Kleinstmengen (Klebestifte, Tipp-Ex, Sekundenkleber 2g, ...) möglicherweise nicht erfasst werden?

Antwort:

Eine Mengenschwelle wurde für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe nicht festgelegt; vielmehr steht das Gefährdungspotenzial im Vordergrund: Denn eine diesbezügliche Ausnahme sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter) zwingend in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen und dies letztlich von der Expositionshöhe abhängig ist. Daher kann nur aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung [Hilfestellung hierzu liefert z. B. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)] sinnvollerweise erkannt werden, ob der Stoff bzw. das Gemisch in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht. Es ist zu erwarten, dass bei Büromaterialien oftmals lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten vorliegt.


Hilfestellungen:

Die BGRCI bietet beispielsweise eine interaktive Hilfestellung zur Erstellung des Gefahrstoff-Verzeichnisses an.