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Welche nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden für Zubereitungen mit Arbeitsplatzgrenzwerten gibt es?

KomNet Dialog 12076

Stand: 10.01.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Maßnahmenstufen / Handlungshilfen

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Frage:

Welche nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden für Zubereitungen mit Arbeitsplatzgrenzwerten gibt es? Und wie ist das "EMKG nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden" für Zubereitungen mit AGW anzuwenden? Reicht es aus, die ermittelte Gefährlichkeitsgruppe aus der Zubereitung (R-Sätze) höher anzusetzen als alle Gefährlichkeitsgruppen, die sich aus den AGW der einzelnen Komponenten ergeben?

Antwort:

Alle nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden beruhen letztendlich auf einer "worst-case" Abschätzung; das heißt, dass alle als maßgeblich erkannten Einflussparameter als größtmöglich ungünstig angenommen werden. Ergibt eine solche Abschätzung des schlimmsten Falles den Befund "Einhaltung des Grenzwertes", kann davon ausgegangen werden, dass eine messtechnische Überprüfung nicht notwendig ist. Alle anderen Befunde liefern das Ergebnis "Nichtmesstechnische Ermittlung nicht abschließend möglich". Eine abschließende Aufzählung aller grundsätzlich geeigneten Methoden ist an dieser Stelle nicht möglich. Ihre Auswahl hängt auch immer vom konkreten Einzelfall ab.


Bei Beurteilungen nach dem "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" (EMKG) ist immer die höchste Gefährlichkeitsgruppe anzuwenden, die in Einzelbeurteilungsverfahren ermittelt wird. Bei Zubereitungen mit AGW werden die Gefährlichkeitsgruppen für jeden einzelnen Inhaltsstoff mit AGW ermittelt. (vgl. Abb. 1-1 auf Seite 18 des EMKG 2.2) Die höchste Gefährlichkeitsgruppe für alle ermittelten Einzelkomponenten ist diejenige, die im weiteren Verfahren anzuwenden ist. Ist die Gefährlichkeitsgruppe, die sich aus der Zuweisung von R-Sätzen für die Gesamtzubereitung ergibt höher als die der Einzelkomponenten mit AGW, ist diese anzuwenden. Ansonsten gilt auch hier, dass der AGW-Stoff mit der höchsten Gefährlichkeitsgruppe maßgeblich ist. Bei Bedarf sollte ein konkretes Beispiel aufgeführt werden.