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Muss eine Betriebsvereinbarung nach § 7 AZG zur Verkürzung der Ruhezeit auf 9,5 Stunden mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden?
KomNet Dialog 4397
Stand: 10.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Ruhezeiten
Frage:
In einer Betriebsvereinbarung soll auf Grundlage des § 7 Arbeitszeitgesetz eine Verkürzung der Ruhezeiten auf 9,5 Stunden, bei entsprechendem Ausgleich, geregelt werden. Die Dienstvereinbarung wurde unter Einbindung des Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkraft und der Schwerbehindertenvertretung erstellt. Muss eine solche Dienstvereinbarung auch mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden?
Antwort:
Für abweichende Regelungen auf der Grundlage von § 7 Arbeitszeitgesetz ist keine Abstimmung mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gefordert.