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Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43536
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Ein Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzlohns nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann im vorliegenden Fall nur dann abgeleitet werden, wenn zuvor ein Beschäftigungsverbot entweder vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen worden ist. Als Mutterschutzlohn wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 5865
der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Finanzielle Nachteile müssen Sie bei keiner der genannten Schutzmaßnahmen befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120
. Der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverbot umzusetzen.Einen finanziellen Nachteil haben Sie durch ein Beschäftigungsverbot nicht zu befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt sowohl beim befristeten als auch beim vollständigen Beschäftigungsverbot in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 23028
Schutzmaßnahmen einzuleiten.Sollten die festgelegten Schutzmaßnahmen (§ 13 MuSchG) nicht ausreichen und kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein, so ist die schwangere Frau unter Fortzahlung des Mutterschutzlohns, im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes, freizustellen. ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen (Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG). Der Arbeitgeber erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)In Ihrem Fall kommt aufgrund Ihrer Panikattacken eventuell ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio) ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
). Bei einem betrieblichen Beschäftigungsverbot erhält die stillende Frau den Mutterschutzlohn nach §18 MuSchG.Die Beschäftigungsverbote während der Stillzeit sind nur auf die konkrete Dauer der Stillzeit begrenzt und enden mit dem Abstillen. Sie sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das Abstillen zu benachrichtigen.Eine zeitliche Begrenzung der Stillzeit ist im Gesetz nicht vorgegeben. Dennoch geht die Rechtsprechung ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio).Lehnt die Krankenkasse die Übernahme der Lohnkosten im Rahmen des "U2-Verfahrens" ab, sollte die zuständige Arbeitsschutzbehörde für eine Entscheidung über das Vorliegen ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen."Hinweise:Bei einem Beschäftigungsverbot oder einer Beschäftigungsbeschränkung brauchen Sie keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie haben einen Anspruch auf den sogenannten Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und erhalten damit mindestens Ihren vor Beginn Ihrer Schwangerschaft erzielten ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137