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Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen, sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 14039
Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmern Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide Rech ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 122
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:mindestens 18 Jahr ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4511
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges (Gab ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet im vor ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 2959
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausr ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
Grundsätzlich gilt nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört auch die körperliche Eignung.Eine ähnl ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Anforderungen an die Qualifikation eines Ausbilders für Flurförderzeug-Fahrer werden in dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ beschrieben."5. Qualifikation der AusbilderAls Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 1917
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schrift ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 KM/h beträgt, gelten die Niederhubwagen als Mitgänger-Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand, und es ist somit keine Ausbildung nach der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" erforderlich (siehe Punkt 1.2). Sie finden den DGUV Grundsatz unter www.dguv.de/publ ...
Stand: 28.08.2017
Dialog: 18025
Bei der Fragestellung ist zwischen der grundlegenden Befähigung zur Führung eines Flurförderzeuges und den regelmässig durchzuführenden Unterweisungen der Staplerfahrer zu unterscheiden. Befähigung: Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt (sog. "Staplerschein"), wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeug ...
Stand: 08.06.2017
Dialog: 29297
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wo grundsä ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" beachten. Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, ...
Stand: 29.09.2016
Dialog: 5481
In der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" § 7) sind im § 7 folgende Voraussetzungen zum Steuern von Stapler genannt: "Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben ...
Stand: 26.08.2016
Dialog: 27341
Bei dem Teleskoplader handelt es sich um eine Maschine nach der Maschinenverordnung (9. ProdSV). Da von den Maschinen eine Reihe von Gefahren ausgeht, ist der Hersteller einer Maschine verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung dieser Analyse entwerfen und bauen. Auch für den Umbau ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV. So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV. Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten, unt ...
Stand: 10.10.2014
Dialog: 17896
Auch ein Analphabet kann als Staplerfahrer ausgebildet werden. Die in der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" geforderte Betriebsanweisung ist so zu verfassen, dass das Bedienpersonal des Staplers diese versteht. Hier können auch Bilder, Piktogramme usw. zum Einsatz kommen. Als Ausbildungsgrundlage dient der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftrag ...
Stand: 10.10.2014
Dialog: 16795
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 (bisher:BGV D 27) "Flurförderzeuge" aufgeführt: • mindestens 18 Jahre alt • für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet • Befähigungsnachweis • schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber In dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförder ...
Stand: 10.10.2014
Dialog: 4676
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" aufgeführt. Bei einem Führerscheinentzug wird man nicht automatisch auf fehlende Eignung zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstaplers) schließen können. Eine straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis ist allgemein nicht Voraussetzung für das Fahren eines Gab ...
Stand: 10.10.2014
Dialog: 5429
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z.B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV. Die DGUV-Regel Nr.: 100-500 (bisher BGR 500) „Betreiben von Arbeitsmitteln“ mit dem Kapitel 2.10 „Betreiben von ...
Stand: 10.10.2014
Dialog: 5186