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KomNet-Wissensdatenbank

Kann ein Analphabet zum Staplerfahrer ausgebildet werden?

KomNet Dialog 16795

Stand: 18.10.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Staplerfahrer

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Frage:

Eine Kommune möchte Staplerfahrer ausbilden lassen. Ein Mitarbeiter ist Analphabet. Er soll auch ausgebildet werden. Ist dies überhaupt möglich? Wenn ja, welche Lösungsvorschläge haben Sie?

Antwort:

Auch ein Analphabet kann als Staplerfahrer ausgebildet werden.


Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" geforderte Betriebsanweisung ist so zu verfassen, dass das Bedienpersonal des Staplers diese versteht. Hier können auch Bilder, Piktogramme usw. zum Einsatz kommen.


Als Ausbildungsgrundlage dient der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern". Der Fahrer muss seine Befähigung nachweisen. Üblicherweise erfolgt der Nachweis durch eine schriftliche Prüfung. Er kann aber auch durch eine mündliche Prüfung erbracht werden.