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Gilt ein Niederhubwagen mit ausklappbarer Plattform zum Mitfahren als Mitgänger- oder als Flurförderfahrzeug mit Führerstand? Ist eine Ausbildung zum Staplerfahrer erforderlich ?
KomNet Dialog 18025
Stand: 28.08.2017
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Staplerfahrer
Frage:
Gilt ein Niederhubwagen mit ausklappbarer Platform zum Mitfahren (max. 6,0 Km/h) als Mitgänger- oder als Flurförderfahrzeug mit Führerstand, und ist somit eine Ausbildung zum Staplerfahrer entsprechend DGUV Grundsatz 308-001 erforderlich ?
Antwort:
Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 KM/h beträgt, gelten die Niederhubwagen als Mitgänger-Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand, und es ist somit keine Ausbildung nach der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" erforderlich (siehe Punkt 1.2). Sie finden den DGUV Grundsatz unter www.dguv.de/publikationen .
Umfassende Informationen bietet das Unternehmer-Handbuch: Mitgänger-Flurförderzeuge der BGHW. Sie finden es auf den Seiten der BGHW nach Eingabe des Suchwortes "HB52".