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Gilt ein Niederhubwagen mit ausklappbarer Plattform zum Mitfahren als Mitgänger- oder als Flurförderfahrzeug mit Führerstand? Ist eine Ausbildung zum Staplerfahrer erforderlich ?

KomNet Dialog 18025

Stand: 28.09.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Staplerfahrer

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Frage:

Gilt ein Niederhubwagen mit ausklappbarer Platform zum Mitfahren (max. 6,0 km/h) als Mitgänger- oder als Flurförderfahrzeug mit Führerstand, und ist somit eine Ausbildung zum Staplerfahrer entsprechend DGUV Grundsatz 308-001 erforderlich ?

Antwort:

Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h (vgl. Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge) beträgt, gelten die Niederhubwagen als Mitgänger-Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand, und es ist somit keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" erforderlich (siehe Punkt 1.2).


Auf das BGHW-Merkblatt M130 - Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit weisen wir hin.