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Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m betr ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennz ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
Ja.In § 1 Absatz 1 Baustellenverordnung (BaustellV) ist folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen."In der RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) findet unter dem Punkt 1 folgende Erläuterung:"Der Begriff Beschäftige ist im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG zu verste ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42388
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze de ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Derartige Studien sind uns leider nicht bekannt.Allerdings besteht Konsens, dass das Aufbringen einer Folie auf die Anzeigefläche eines Bildschirms IMMER eine Verschlechterung der Zeichendarstellung mit sich bringt, welche Folie auch immer. Die Verschlechterung ist abhängig von der Qualität des Materials, der Art der Aufbringung und auch vom Bildschirm selber.Bei der Anfrage ist nicht erkennbar, w ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42403
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8. "Verkehrswege", Punkt 4.6.2 Abs. 3 (2. Absatz) einschlägig. Dort steht:"Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberste ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 27572
Lichtmaße sind im Arbeitsstättenrecht nicht definiert. Diese Bezeichnung kommt aus dem Baurecht. Danach ist ein lichtes Maß das Maß der nutzbaren inneren Abstände zwischen den Begrenzungen einer Öffnung oder eines Raumes.Auf den Notausstieg bezogen sind also damit die tatsächlichen Öffnungsflächen gemeint, bei einer Tür steht die lichte Breite für die freie Durchgangsbreite usw. ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 29446
Nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weite ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 16513
Im Gegensatz zu Notausgängen, die sich im Verlauf eines ersten Fluchtweges befinden und deren Türen sich nach außen öffnen lassen müssen, gibt es für Notausstiege keine vorgeschriebene Öffnungsrichtung. Es ist anzumerken, dass ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines zweiten Fluchtweges zur Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude ist. Notausstiege müssen sich leicht und ohne beson ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 16044
Die Gestaltung von Steiggängen wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen werden müs ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 24774
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Vor Aufnahme der Tätigkeit is ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42395
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort ist unter der Nummer 4.2 folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist unter Ziffer 6 Abs. 4 "Ausführung" folgende Regelung getroffen:Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Dies ist gewährleistet, wenn sie mit besonderen mechanischen Entriegelungseinrichtungen, die mittels Betätigungselementen, wie z ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 14328
Nein!In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freighalten werden müssen.In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan", Punkt 4 "Allgemeines" heißt es: (1) ... (2) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege m ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 19574
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sicher gestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen, leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt und werden in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert: So ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 14125
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein zweiter Fluchtweg erforderlich ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 13259
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen der Gefährungsbeu ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 18731
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan" konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für das Einrichten und Betrieben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Für das Einrichten und Betreiben von nicht allseits umschlossenen und im ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 20701
Nach der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena)sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b)in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 11725
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können.Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Num ...
Stand: 03.08.2018
Dialog: 4853