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Wie ist die Rechtslage, wenn in einer noch nicht abgenommenen neu errichteten Produktionshalle bereits produziert wird?

KomNet Dialog 42395

Stand: 08.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Es wurde von uns eine neue Produktionshalle errichtet, in welcher zurzeit schon produziert wird, trotz fehlender Bauabnahme durch Behörden usw. Es fehlen auch sicherheitstechnische Ausrüstungen, wie Brandmeldeanlage, Rauchmelder usw. Wie ist hier die Rechtslage? Womit ist evtl. zur rechnen?

Antwort:

Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.


Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:


Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Weiterhin sind die entsprechenden Verordnungen, wei z. B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Entspricht die Produktionshalle beispielsweise nicht den Vorgaben der ArbStättV, dürfen dort keine Beschäftigten beschäftigt werden. Findet trotzdem eine Beschäftigung statt, kann dies eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach § 9 ArbStättV darstellen und entsprechend geahndet werden.