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Aus den mutterschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG ergibt sich keine spezielle Forderung nach einer Teeküche.Für Bürobeschäftigte muss der Arbeitgeber auch gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV grundsätzlich keinen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9171
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
S. 1 ArbSchG).Andererseits sind von Arbeitgebern in Haushalten jene Vorschriften einzuhalten, die den sozialen Arbeitsschutz betreffen. Hier sind insbesondere die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und des Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu nennen.Das bedeutet konkret, dass auch bei einer Beschäftigung einer Haushaltshilfe diese nach Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
die Wochenarbeitszeit bei Ihrem ersten Arbeitgeber ist, dürfen Sie bei einem weiteren Arbeitgeber nur mit der Arbeitszeit und den Wochenstunden eingesetzt werden, so dass die gesamte Arbeitszeit in dem gesetzlichen Rahmen bleibt.Fazit:Die Arbeitszeiten bei Ihrem alten und Ihrem neuen Arbeitgeber dürfen 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
sind, dass durch zumutbare organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterbringung des Kindes oder Rhythmus des Stillens) möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.Was den Nachweis über das Stillen betrifft, ist eine entsprechende Bescheinigung dann vorzulegen, wenn sie vom Arbeitgeber verlangt wird. Dieser trägt dafür auch die Kosten.Wir empfehlen Ihnen, dem Arbeitgeber die gewünschte Freistellungszeit zum Stillen des Kindes ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Außerdem sollen finanzielle Nachteile und Kündigungen vermieden werden. Die Regelungen dieser Vorschriften gelten aber nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
eingerechnet. Unter Doppelwoche wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen verstanden, der etwaige Sonn- und Feiertage einschließt.Mehrarbeit ist für werdende und stillende Mütter verboten. Somit gilt für werdende und stillende Mütter ab 18 Jahren gemäß § 4 Abs.1 MuSchG, dass sie täglich nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen. Eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden ist demnach nicht zulässig. ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
in Abzug gebracht wird. Grundsätzlich dürfte der Toilettengang als bloß kurze Unterbrechung der Arbeitszeit unerheblich sein. Zum Teil sind auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen zu Kurzpausen getroffen.Sofern ein Betriebsrat existiert, sollte dieser auf das Thema angesprochen werden. ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
zu minimieren. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die werdende Mutter nur freigestellt werden muss, wenn der Termin für die Vorsorgeuntersuchung nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.Bei schwangeren Beamtinnen richtet sich die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der Dienstfürsorge und entsprechenden dienstrechtlichen Bestimmungen. Diesbezügliche Fragen sollten direkt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
Die mutterschutzrechtliche Informations- bzw. Unterweisungspflicht ist nachfolgend erläutert. Spezielle Altersgrenzen gibt es diesbezüglich nicht.Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
Für Nordrhein-Westfalen ist in diesem Zusammenhang die "Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen" relevant (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW). Im § 3 dieser Verordnung sind die Vorschriften ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Diese Möglichkeit der Aufgabenübertragung findet sich auch in anderen Vorschriften wieder wie im § 13 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."oder im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Der Arbeitgeber hat die Information in geeigneter Form bekanntzugeben - beispielsweise mündlich, in einer Betriebsversammlung, schriftlich, per E-Mail, durch einen Aushang im Betrieb oder im Intranet. Die Information kann zusammen mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102