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und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). In diesem Zusammenhang bietet sich an, die betroffenen Arbeitsplätze anlassbezogen erneut zu bewerten und zu überprüfen, ob die bisherige Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsplatz zutreffend umgesetzt ist. Eine vollständige anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung ist per Gesetz jedoch nicht gefordert. Der Arbeitgeber muss lediglich die ergriffenen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren.Die AfMu-Regel (MuSchG) 10.1.01 - Gefährdungsbeurteilung konkretisiert die Anforderung wie folgt:Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung"Der Arbeitgeber ist verpflichtet ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Besc ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
, 2124)“( BeckOK ArbR/Dahm MuSchG § 1 Rn. 37, 38). Bei dem von Ihnen geschilderten Fall der kurzfristigen Entsendung einer Mitarbeiterin ist davon auszugehen, dass das deutsche MuSchG , auch während des Auslandsaufenthaltes, vollumfänglich Anwendung findet.Ein Kernelement des MuSchG ist die Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 10 MuSchG. Dabei sind im Falle einer möglichen Entsendung ins Ausland ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
. Schließlich hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen, nachdem er Kenntnis über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin hat. Dies setzt natürlich voraus, dass er sich hierüber schon im Vorfeld Gedanken gemacht hat. Im neuen Mutterschutzgesetz kommt dies im § 9 Abs.2 zum Ausdruck. Danach hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
des Arbeitsplatzes und der Arbeitsplatzbedingungen vorzunehmen. Diese Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützt.Weitere Informationen zum Mutterschutz allgemein finden Sie hier.Auf den Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
der Schwangeren in der Weise regeln und gestalten, dass mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Dazu muss er die aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelten Schutzmaßnahmen treffen und der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über weitere Anpassung des Arbeitsplatzes anbieten.Weitere Details zum Mutterschutzrecht sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Immunologische Testverfahren gehören zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, mit der sich die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) befasst.§ 3 Abs. 1 Satz 1 ArbMedVV normiert, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine "angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge" zu sorgen, wobei er nach § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbMedVV die Vorschriften ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durchzuführen. Hierbei sind ebenso alle infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten.Vom Grundsatz her sind dabei die in dem von der Arbeitsschutzverwaltung NRW veröffentlichten Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" genannten Maßnahmen zu treffen. Dies gilt auch für die Feststellung ausreichenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216