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Muss ich der Behörde die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz melden?
KomNet Dialog 43957
Stand: 12.06.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen
Frage:
Ich habe die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin bei der Bezirksregierung gemeldet. Im Nachgang ist mir aber aufgefallen, dass die Gefährdungsbeurteilung unzureichend war und ich habe die werdende Mutter in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Muss ich die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung melden?
Antwort:
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.
Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden.