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, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
eingerechnet. Unter Doppelwoche wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen verstanden, der etwaige Sonn- und Feiertage einschließt.Mehrarbeit ist für werdende und stillende Mütter verboten. Somit gilt für werdende und stillende Mütter ab 18 Jahren gemäß § 4 Abs.1 MuSchG, dass sie täglich nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen. Eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden ist demnach nicht zulässig. ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
der unverantwortbaren Gefährdung wird im § 9 Abs.2 definiert. In der Gesetzesbegründung zum Mutterschutzgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8963) findet sich hierzu folgende Erläuterung:"Der mutterschutzrechtliche Begriff der unverantwortbaren Gefährdung lässt sich wie folgt umschreiben: Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass die schwangere oder stillende Frau und das ungeborene oder gestillte Kind ...
Stand: 07.02.2018
Dialog: 42195
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
der maximal zulässigen Arbeitszeit von 8,5 Stunden für Schwangere (§ 4 Abs. 1 MuSchG) muss geachtet werden. Sollten Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass eine unverantwortbare Gefährdung bei der Entsendung besteht, dürfen Sie Ihre schwangere Mitarbeiterin entsprechend nicht entsenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG). Allgemein empfiehlt es sich, die betreffende Mitarbeiterin in die Erstellung ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
) eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist oderc) eine Fortführung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht möglich sein wird (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).Bei konsequenter Umsetzung sollte demnach bereits vor der Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz eine Bewertung der neuen Aufgaben vorliegen.Im konkreten Fall einer Schwangerschaft im Betrieb ist der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
. Schließlich hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen, nachdem er Kenntnis über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin hat. Dies setzt natürlich voraus, dass er sich hierüber schon im Vorfeld Gedanken gemacht hat. Im neuen Mutterschutzgesetz kommt dies im § 9 Abs.2 zum Ausdruck. Danach hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Bei Frauen, die eine Totgeburt erlitten haben, finden weiterhin die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) Anwendung.Nach gängiger Rechtsauffassung hat eine Entbindung stattgefunden und auf Grund dessen ist die achtwöchige Schutzfrist gem. § 3 Abs. 2 MuSchG (Schutzfrist nach der Entbindung) zu beachten bzw. bei Totgeburten, die gleichzeitig auch Frühgeburt im medizinischen Sinne ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
- und Kündigungsschutz. Seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ist dabei ohne Bedeutung.Der Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG besteht auch in der Probezeit.Dem Arbeitgeber obliegen, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt, folgende Pflichten:Er muss, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, die zuständige Aufsichtsbehörde von der Schwangerschaft unterrichten (§ 27 Abs. 1 MuSchG).Des Weiteren muss er die Arbeit ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
dieser EG-Richtlinie stattgefunden haben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://osha.europa.eu/de/about-eu-osha/national-focal-points/belgiumDas im Mutterschutzgesetz unter § 16 Abs. 1 MuSchG genannte ärztliche Beschäftigungsverbot beruht nicht auf einer Bestimmung einer EG-Richtlinie, sondern ist eine spezielle deutsche mutterschutzrechtliche Vorschrift. Uns ist nicht bekannt, ob ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können, Anhang 4.2 Abs. 1 S. 4 ArbStättV (Pausen- und Bereitschaftsräume).Eventuell kann aber im Gespräch mit dem Arbeitgeber erreicht werden, dass ein entsprechender Pausenbereich mit der Möglichkeit zum Bereitsstellen und Erwärmen von Getränken eingerichtet wird. ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9171
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642