Ergebnisse 1 bis 20 von 70 Treffern
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
daher in der Regel, dass die Gefährdungsbeurteilung dann vor bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit durch eine Frau im gebärfähigen Alter durchgeführt sein muss, wenn z.B. beim Umgang mit bestimmtem chemischen bzw. biologischen Arbeitsstoffen oder physikalischen Agenzien bereits im besonders sensiblen Frühstadium einer Schwangerschaft von einem Risiko für die Leibesfrucht ausgegangen werden muss.Zweck der umfassenden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber und di ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
wie Übelkeit, Rückenschmerzen etc. (ebenso bei Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohender Eklampsie u. Ä.)Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 MuSchG) berücksichtigen.Die Art, der Umfang und die Dauer des Beschäftigungsverbots müssen dabei klar formuliert sein.A. Umfang des individuellen BeschäftigungsverbotsEs besteht die Möglichkeit ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Regelungen bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutz, sind unter § 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) getroffen. Danach muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und muss diese von den Beschäftigten benutzt werden, wenn eine Gefährdung beim Umgang mit Gefahrstoffen nicht durch andere der in § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GefStoffV genannten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Ja!Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.Eine schwangere Frau darf keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie u.a. mit dem Rötelnvirus in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn sie über keinen a ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
, eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Frau oder ihr Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte. Dabei muss ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts bestehen.Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 oder 2 MuSchG) berücksichtigen. Der Umfang, die Art der Gefährdung und die Dauer ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit a ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten. Wichtig dabei ist z. B. die Art, Häufigkeit, und Intensität des Kinderkontakts etc. zu bewerten. Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen ( z. B. Betriebsarzt ) durchgeführt werden. Falls der Arbeitgeber selbst nicht fachkundig ist, so muss er sich fachkundig, also von dem Betriebsarzt, beraten lassen, was offensichtlich in diesem Fall auch geschehen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
auf die Höhe der zu erwartenden Schadens ermittelt werden.Bei der dafür erforderlichen Bewertung ist wie folgt zu unterscheiden: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, kann umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Gesundheitsschaden ist, und sie muss umso kleiner sein, je schwerer der etwaige Gesundheitsschaden wiegt.Ist sowohl die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257