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Gelten für Schüler/innen, die noch nicht 14 Jahre alt sind und der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während des Schülerbetriebspraktikums besondere Einschränkungen?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG ). Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene Arbeiten:Arbeit ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 14595

Dürfen Jugendliche an Wochenenden zu Aushilfsarbeiten eingesetzt werden?

Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 361

Gelten die Beschäftigungsverbote für Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auch für jugendliche Ferienarbeiter?

Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgr ...

Stand: 20.01.2023

Dialog: 18929

Dürfen Jugendliche für Tätigkeiten in Bereichen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, zum Reinigen eingesetzt oder beschäftigt werden?

Taubenkot gilt als hochinfektiös und hat schädigende Eigenschaften. Bei Reinigungsarbeiten können gefährliche Krankheitserreger durch Staubpartikel über den Mund, über die Atemwege sowie über die Haut oder Schleimhäute auf Menschen übertragen werden. Stoffe mit derartigen Eigenschaften gelten als biologische Arbeitsstoffe.Zum gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern sind besonders strenge ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 3449

Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, um 21.00 Uhr in einer Gaststätte bedienen ?

Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 708

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw. ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

und/oder Sonntag arbeiten. Es gelten aber auch in diesen Fällen die Einschränkungen der § 16, 17 JArbSchG.Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie unterhttps://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Dürfen 8-14-jährige Schüler im Rahmen eines Schulprojektes einmal pro Woche für 2-3 Stunden in Kindergärten, Behinderteneinrichtungen etc. geschickt werden, um dort zu helfen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 18417

Darf eine 15-jährige Schülerin, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, am Wochenende in einem Hotelbetrieb im Bereich des House Keeping geringfügig beschäftigt werden?

und ist somit für vollzeitschulpflichtige Jugendliche unzulässig.Nur während der Schulferien dürfen vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre einen Ferienjob von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr ausüben. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln des Gesetzes für Jugendliche. Das Mindestalter für die Zulassung zur regulären Beschäftigung im Betrieb ist grundsätzlich 15 Jahre. Ist jemand ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 9133

Können bei unregelmäßigen Arbeiten am PC minderjährige, schulpflichtige Jugendliche in geringem Umfang als freie Mitarbeiter tätig sein?

- die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten ist.Ob bzw. in welchem Umfang schulpflichtige Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen, hängt u.a. vom Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.Eine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist fast ausnahmslos verboten (§ 5 JArbSchG).Eine Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren sowie von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (gelten als Kinder ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6085

Was ist bei der Nachbarschaftshilfe durch Kinder und Jugendliche zu beachten?

und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.­- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.­- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.-­ Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.- Für Sonnabend und Sonntag gelten ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 2245

Muss ein Jugendlicher, der bei Ausbildungsvertragsabschluss noch 17 Jahre alt ist, aber bei Aufnahme der Tätigkeit bereits 18 ist, dennoch zur Erstuntersuchung?

im Sinne des JArbSchG mehr und eine Erstuntersuchung nach dem JArbSchG  ist nicht notwendig. Es gelten aber die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28626

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.(2) Der Unternehmer hat bei den Maßnahmen nach Absatz 1 von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz auszugehen und dabei vorrangig das staatliche Regelwerk sowie das Regelwerk ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

In welchem Umfang dürfen Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, neben der Schule arbeiten gehen?

, gelten außerhalb der Schulferien die gleichen Bestimmungen wie für Kinder. Die zulässigen Tätigkeiten für diesen Personenkreis sind in den gesetzlichen Bestimmungen abschließend aufgezählt.Im gewerblichen Bereich dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten ...

Stand: 10.05.2023

Dialog: 4268

Ist es zulässig, einen 14-jährigen Schüler zum Rasenmähen einzustellen?

Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1 ...

Stand: 22.06.2024

Dialog: 43960

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

und Jugendliche in welchem Alter dürfen und welche Regelungen für sie gelten. Auf die Handreichungen des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zum Thema "Praktikum" weisen wir hin. ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

Darf ein 15-jähriger beim Schulpraktikum mit Gefahrstoffen umgehen?

Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne ...

Stand: 31.07.2023

Dialog: 12856

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

Gedanke nicht im Vordergrund steht.Steht der Kommerz im Vordergrund, wie z. B. bei Festwirten, dann gilt bei der Beschäftigung eines Jugendlichen das JArbSchG im vollen Umfang. Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist und nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sowie Jugendliche unter 15 Jahren gelten ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259